Das neue Jahr schafft eine positive Voraussetzung für mehr Unterstützung bei der Umsetzung von BGM-Maßnahmen. Der steuerfreie Höchstfreibetrag für Arbeitgeberleistungen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung wird von 500 auf 600 Euro angehoben. Lesen Sie mehr unter: https://www.ihk-krefeld.de/de/recht/news/neues-jahr-neue-regeln.html